Häufige Fragen

Die Logopädie ist ein medizinisch-therapeutisches Fachgebiet. Sie beschäftigt sich mit Sprachstörungen, Sprechstörungen, Stimmstörungen, Redeflussstörungen und Schluckstörungen und behandelt diese in Form von Diagnostik, Prävention und Therapie bei Menschen aller Altersstufen.

Bei folgenden Störungen und Erkrankungen kommt Logopädie zur Anwendung (Auswahl):

  • ALS (Amyotrophe Lateralsklerose)
  • Aphasie, z.B. nach Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma, bei Demenz
  • Artikulationsstörungen (Dyslalien, z.B. Lispeln)
  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen
  • Autismus: Störungen der Pragmatik und sozialen Kommunikation
  • Chorea Huntington
  • Demenz
  • Dysarthrie (Störung der Sprechmotorik), z.B. bei Parkinson, ALS, MS, Chorea Huntington, nach Schlaganfall
  • Dysgrammatismus (Störung der Grammatik)
  • Dysphagie (Schluckstörung)
  • Ess- und Fütterstörungen im Säuglings- und Kleinkindalter
  • Laryngektomie (Kehlkopfentnahme)
  • Late Talker (später Sprechbeginn)
  • Lese-Rechtschreib-Störungen im Zusammenhang mit phonologischen Störungen und auditiven Verarbeitungsstörungen
  • Morbus Parkinson
  • Multiple Sklerose
  • Mutismus (psychisch bedingtes Schweigen)
  • Myofunktionelle Störungen (Mundatmung, Störung des muskulären Gleichgewichts im Gesicht)
  • Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
  • Rhinophonien (Näseln) z. B. bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten oder velopharyngealer Insuffizienz
  • Sprachentwicklungsstörungen
  • Sprechapraxie, z.B. nach Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma, bei Demenz
  • Stimmangleichung bei Transsexualität
  • Stimmstörungen (Dysphonien), funktionell oder organisch
  • Trachealkanülenmanagement
  • Trisomie 21
  • Wortschatzdefizit

Um Logopädie zu erhalten, benötigen Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung.

  • Kinder und Jugendliche erhalten diese bei:
    Kinderarzt, HNO, Phoniater, Pädaudiologie, Zahnarzt, Kieferorthopädie, Kinder- und Jugendpsychiater
  • Erwachsene erhalten diese bei:
    Hausarzt, HNO, Phoniater, Neurologe, Zahnarzt, Kieferorthopädie

Die Kosten für die logopädische Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Erwachsene müssen eine Zuzahlung leisten, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind davon befreit. Privat Versicherte sollten die Kostenübernahme mit ihrer privaten Krankenversicherung klären.

Eine Verordnung für Logopädie muss ab Ausstelldatum innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. Bei „dringlichem Behandlungsbedarf“ ist diese Frist auf 14 Tage begrenzt.

Der erste Behandlungstermin dient der Anamnese und Diagnostik. Hierbei werden im Gespräch alle relevanten Informationen für die Therapie erhoben, z.B. Krankengeschichte, familiäre Vorbelastungen, Lebensumstände. Mit der Diagnostik beginnen die Maßnahmen zum Erkennen der logopädisch relevanten Störungen in Form von Tests und Untersuchungen.

Zum ersten Termin bringen Sie bitte die ärztliche Verordnung sowie eine Bescheinigung der Zuzahlungsbefreiung mit, falls vorhanden. Wenn Sie Arzt- oder Klinikberichte oder andere Untersuchungsergebnisse haben, welche für die Diagnostik hilfreich sein könnten, bringen Sie bitte auch diese mit.

Eine Therapieeinheit dauert – je nach Verordnung – 30, 45 oder 60 Minuten.

Die wöchentliche Frequenz liegt je nach Verordnung bei 1-3 Therapieeinheiten pro Woche und wird individuell vereinbart.

Das häusliche Üben ist ein sehr wichtiger Bestandteil der logopädischen Behandlung. Die in der Therapie erarbeiteten Übungen werden zur Vertiefung mitgegeben. Mit dem regelmäßigen Üben wird der therapeutische Fortschritt abgesichert.

Ist auf der Verordnung das Kästchen „Hausbesuch“ angekreuzt, so kann die Behandlung auch außerhalb der Praxis durchgeführt werden, beispielsweise im privaten Zuhause oder auch in Pflegeeinrichtungen. Im Rahmen integrativer Maßnahmen können Kinder mit speziellem Förderbedarf auch im Kindergarten oder in der Schule behandelt werden.